Walter Hengl hat kürzlich im Journal für Medizin-und Gesundheitsrecht (JMG ) aus persönlicher Sicht einen Aufruf zur Diskussion über die längst fällige Reform der sogenannten Sozialversicherungsreform von 2019, unter anderem mit der Krankenkassenzusammenlegung, veröffentlicht.

Darin zeigt er die Schwachstellen und parteipolitischen Motive dieser damaligen türkis-blauen Gesetzesmaßnahmen samt den Lügen von der Funktionärs-und der Patientenmilliarde nochmals kurz auf, stellt aber auch ganz konkrete Änderungsvorstellungen zur Diskussion.

Diese beinhalten unter anderem

  • die Neuordnung der Entscheidungsverhältnisse zwischen Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern in der Selbstverwaltung samt Wiederherstellung der Dienstnehmermehrheit,
  • die Ausstattung der ÖGK-Landesstellen mit eigener Rechtspersönlichkeit und Finanzplanung
  • einen massiven Ausbau der Befugnisse der Landesstellen hin zu regional sinnvollen Kompetenzen
  • die völlige Neugestaltung des Wahlarztsystems
  • sowie die Wiedereinführung eines regional angesiedelten Aufsichts- bzw. Kontrollinstrumentariums.

All dies wäre einzubetten in eine sinnvoll neu zu ordnende und sorgfältig aufeinander abzustimmende Gesamtreform unseres Gesundheitswesens.

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